top of page
Beispiel Verkauf trotz Wohnrecht richtig planen

Beispiel Verkauf trotz Wohnrecht richtig planen

Autorenbild: VELOR Immobilien
VELOR Immobilien
30. Sept.
5 Min. Lesezeit

Ein Haus in Aarburg soll verkauft werden, doch die Mutter des Eigentümers hat ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Sie wohnt seit Jahren im Erdgeschoss und möchte dort bleiben. Genau dieses Beispiel Verkauf trotz Wohnrecht zeigt, weshalb ein Verkauf durchaus möglich ist, aber eine sorgfältige Vorbereitung verlangt. Denn verkauft wird nicht einfach eine leer verfügbare Liegenschaft, sondern Eigentum mit einer bestehenden Belastung.

Für Eigentümer geht es dabei um zwei Ziele: Das Wohnrecht der berechtigten Person muss geschützt bleiben, gleichzeitig soll die Immobilie zu einem realistischen und marktgerechten Preis verkauft werden. Wer diese Ausgangslage offen kommuniziert, den Wert professionell herleitet und passende Käufer anspricht, schafft eine verlässliche Grundlage für den Verkauf.

Was ein Wohnrecht beim Verkauf bedeutet

Ein Wohnrecht gibt einer bestimmten Person das Recht, eine Immobilie oder einen klar bezeichneten Teil davon zu bewohnen. Häufig betrifft es Eltern, Ehepartner oder andere nahestehende Personen. Ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, bleibt es in der Regel auch nach dem Eigentümerwechsel bestehen. Der Käufer übernimmt die Liegenschaft also mitsamt diesem Recht.

Das ist der entscheidende Punkt in jedem Beispiel zum Verkauf trotz Wohnrecht: Der neue Eigentümer kann die vom Wohnrecht betroffenen Räume nicht selbst nutzen und normalerweise auch nicht frei vermieten, solange das Recht besteht. Ob das gesamte Haus, eine Einliegerwohnung oder nur einzelne Räume betroffen sind, muss eindeutig aus der Grundbuchregelung hervorgehen.

Ein Wohnrecht ist nicht dasselbe wie eine blosse mündliche Vereinbarung oder ein Mietvertrag. Es kann sehr langfristig wirken, oft bis zum Tod der berechtigten Person. Deshalb prüfen Kaufinteressenten nicht nur Zustand, Lage und Ausbaustandard, sondern auch die genaue Ausgestaltung des Rechts.

Beispiel: Verkauf eines Einfamilienhauses mit Wohnrecht

Nehmen wir ein konkretes Szenario: Ein Einfamilienhaus im Wiggertal hat einen Marktwert von rund 950'000 Franken, wenn es frei verfügbar verkauft wird. Die 78-jährige Mutter des Eigentümers besitzt ein lebenslanges Wohnrecht an der 3,5-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss. Der obere Hausteil ist separat zugänglich und könnte vom Käufer selbst bewohnt oder vermietet werden.

Der Eigentümer kann das Haus verkaufen. Der Käufer erwirbt jedoch nicht die sofortige volle Nutzungsmöglichkeit. Für die Wertermittlung wird deshalb berücksichtigt, welchen wirtschaftlichen Wert das Wohnrecht hat. Massgebend sind unter anderem das Alter der berechtigten Person, die betroffene Wohnfläche, der ortsübliche Mietwert, die Regelung zu Nebenkosten und Unterhalt sowie die konkrete Dauer des Wohnrechts.

Angenommen, der marktübliche Mietwert der Erdgeschosswohnung beträgt 1'500 Franken pro Monat. Da diese Nutzung dem Käufer vorerst nicht zur Verfügung steht, reduziert das den Wert der Liegenschaft. Die genaue Berechnung ist keine einfache Multiplikation von Monatsmiete und Lebenserwartung. Sie berücksichtigt die rechtlichen Vereinbarungen und finanzielle Bewertungsfaktoren. Eine professionelle Einschätzung ist deshalb entscheidend.

Der Verkaufspreis liegt in diesem Beispiel möglicherweise nicht bei 950'000 Franken, sondern tiefer. Das bedeutet jedoch nicht automatisch einen schlechten Verkauf. Der Preis bildet die eingeschränkte Nutzung korrekt ab. Für Käufer kann eine solche Liegenschaft attraktiv sein, etwa als langfristige Kapitalanlage, als Mehrgenerationenlösung oder wenn sie den frei verfügbaren Hausteil sofort nutzen können.

Verkauf trotz Wohnrecht: Was den Preis tatsächlich beeinflusst

Ein Wohnrecht führt nicht zu einem pauschalen Preisabschlag. Wie stark es den erzielbaren Preis beeinflusst, hängt vom Einzelfall ab. Besonders relevant ist zunächst die Frage, ob das Wohnrecht die ganze Liegenschaft oder nur einen separaten Bereich umfasst. Ein Haus mit vollständig belastetem Wohnrecht spricht einen kleineren Käuferkreis an als eine Liegenschaft mit abgetrennter Wohnung und eigenem Zugang.

Auch das Alter der wohnberechtigten Person ist ein Faktor, aber keine alleinige Rechengrösse. Ebenso wichtig sind die vertraglichen Details: Wer trägt Unterhaltskosten? Wer übernimmt Reparaturen, Versicherungen, Gebühren oder grössere Erneuerungen? Darf die berechtigte Person weitere Personen aufnehmen? Endet das Recht bei einem dauerhaften Umzug in ein Pflegeheim oder bleibt es bestehen? Diese Fragen müssen vor der Vermarktung beantwortet sein.

Für die Preisfindung braucht es ausserdem einen realistischen Blick auf den lokalen Markt. In gefragten Lagen rund um Zofingen, Olten oder Aarburg kann die Nachfrage auch bei einer belasteten Immobilie vorhanden sein. Dennoch ist die Zielgruppe kleiner. Ein zu hoher Angebotspreis führt dann häufig zu langen Vermarktungszeiten und späteren, vermeidbaren Preisverhandlungen.

Zuerst Unterlagen und Regelungen prüfen

Bevor ein Verkauf gestartet wird, sollten Eigentümer die rechtliche Situation sauber dokumentieren. Im Zentrum stehen der aktuelle Grundbuchauszug und der ursprüngliche Vertrag zum Wohnrecht. Daraus ergibt sich, welche Flächen betroffen sind, ob das Recht unentgeltlich eingeräumt wurde und welche Pflichten zwischen Eigentümer und berechtigter Person gelten.

Unklare Formulierungen sollten nicht erst im Gespräch mit Kaufinteressenten auftauchen. Sind beispielsweise Kosten für Heizung, Gartenunterhalt oder eine notwendige Dachsanierung nicht eindeutig geregelt, braucht es vor dem Verkauf eine fachliche Klärung. Je transparenter die Ausgangslage ist, desto sicherer können Käufer entscheiden und desto besser lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

Neben den rechtlichen Dokumenten helfen aktuelle Grundrisse, Angaben zu Renovationen sowie eine nachvollziehbare Übersicht über wiederkehrende Kosten. Bei einem separaten Wohnbereich ist auch wichtig, ob Zugang, Keller, Parkplatz, Garten oder Waschküche exklusiv oder gemeinsam genutzt werden.

Die richtige Käufergruppe ansprechen

Ein Verkauf mit Wohnrecht richtet sich selten an Käufer, die sofort das ganze Haus für die eigene Familie benötigen. Erfolgversprechender sind Interessenten mit einem langfristigen Anlagehorizont, Käufer von Mehrgenerationenhäusern oder Personen, die einen abtrennbaren Gebäudeteil sofort selbst nutzen möchten.

Die Vermarktung darf das Wohnrecht weder verstecken noch dramatisieren. Entscheidend ist eine klare, sachliche Darstellung: Welche Einheit ist betroffen? Wie ist die Nutzung heute organisiert? Welche Räume und Aussenflächen stehen dem Käufer direkt zur Verfügung? Welche Kostenregelung gilt? Wer diese Punkte offen im Exposé und spätestens vor einer Besichtigung erläutert, vermeidet Besichtigungen ohne echte Kaufabsicht.

Diskretion bleibt dabei wichtig. Persönliche Informationen über die wohnberechtigte Person gehören nicht in die Vermarktung. Kaufinteressenten brauchen die wirtschaftlich und rechtlich relevanten Fakten, nicht private Lebensumstände.

Wann eine Ablösung des Wohnrechts sinnvoll sein kann

Manchmal wünschen Eigentümer einen Verkauf ohne Belastung, um einen grösseren Käuferkreis zu erreichen. Dann kann eine einvernehmliche Ablösung des Wohnrechts eine Option sein. Die berechtigte Person verzichtet dabei gegen eine finanzielle Entschädigung auf ihr Recht. Damit die Belastung aus dem Grundbuch gelöscht werden kann, braucht es eine formgerechte Regelung.

Ob dieser Weg sinnvoll ist, hängt von den Bedürfnissen aller Beteiligten ab. Für die wohnberechtigte Person muss eine neue Wohn- und Finanzierungslösung langfristig tragbar sein. Für den Eigentümer stellt sich die Frage, ob der höhere mögliche Verkaufserlös die Entschädigung tatsächlich rechtfertigt. Eine Ablösung darf nie unter Zeitdruck oder ohne unabhängige rechtliche Beratung erfolgen.

Besteht Einigkeit, kann ein unbelasteter Verkauf einfacher und oft breiter vermarktet werden. Besteht keine Einigkeit, ist das kein Verkaufsstopp. Dann muss das bestehende Wohnrecht einfach korrekt bewertet und im Kaufvertrag präzise berücksichtigt werden.

Typische Fehler, die Eigentümer vermeiden sollten

Der häufigste Fehler ist ein Angebotspreis, der den Wert einer frei verfügbaren Immobilie abbildet. Käufer erkennen die Nutzungseinschränkung rasch und rechnen sie ein. Fehlt eine nachvollziehbare Preislogik, sinkt das Vertrauen.

Problematisch ist auch, das Wohnrecht erst spät anzusprechen. Wer erst nach einer Besichtigung oder bei der Vertragsbesprechung davon erfährt, fühlt sich zu Recht unvollständig informiert. Das kostet Zeit und kann ernsthafte Kaufinteressenten abschrecken.

Ebenfalls heikel sind unklare Aussagen zu Kosten und Unterhalt. Gerade bei älteren Häusern können grössere Investitionen anstehen. Käufer müssen wissen, wer welche Pflicht trägt. Für die Vertragsgestaltung sind deshalb eine sorgfältige Prüfung durch die zuständigen Fachpersonen und eine klare notarielle Abwicklung unverzichtbar.

Mit klarer Bewertung sicher verkaufen

Ein Verkauf trotz Wohnrecht verlangt mehr Vorbereitung als ein klassischer Immobilienverkauf. Er ist aber gut planbar, wenn rechtliche Unterlagen, wirtschaftliche Auswirkungen und Vermarktungsstrategie zusammenpassen. Eine marktgerechte Bewertung berücksichtigt nicht nur Lage, Zustand und Nachfrage, sondern auch den konkreten Umfang des Wohnrechts.

VELOR Immobilien begleitet Eigentümer in der Region bei dieser Einordnung persönlich und transparent - von der ersten Werteinschätzung über die gezielte Ansprache geeigneter Käufer bis zur strukturierten Verkaufsabwicklung. So wird aus einer anspruchsvollen Ausgangslage kein Hindernis, sondern ein klar geregelter Verkauf mit realistischen Erwartungen auf allen Seiten.

Wenn ein Wohnrecht im Spiel ist, lohnt es sich, früh Klarheit zu schaffen. Ein gut vorbereiteter Verkauf schützt die berechtigte Person, gibt Käufern Sicherheit und schafft für Eigentümer die beste Voraussetzung, ihre Immobilie erfolgreich statt lange zu verkaufen.

 
 
 

Kommentare


bottom of page