
Wer zahlt Notarkosten beim Immobilienverkauf?
- VELOR Immobilien

- 16. Juli
- 4 Min. Lesezeit
Bei einem Haus- oder Wohnungsverkauf geht es oft um hohe Beträge. Umso wichtiger ist die Frage: Wer zahlt Notarkosten beim Immobilienverkauf? Eine pauschale Antwort wäre gerade in der Schweiz zu kurz gegriffen. Entscheidend sind der Kanton, die Art der Gebühren und vor allem die Vereinbarung im Kaufvertrag. Wer diese Punkte früh klärt, vermeidet unnötige Diskussionen kurz vor dem Notartermin.
Für Eigentümer im Aargau, im Kanton Solothurn und im Wiggertal gilt deshalb: Nicht allein auf übliche Gepflogenheiten verlassen. Die Kostenverteilung sollte transparent besprochen und eindeutig im Kaufvertrag festgehalten werden. Das schafft Sicherheit für beide Seiten und hält den Verkaufsprozess auf Kurs.
Wer zahlt Notarkosten beim Immobilienverkauf in der Schweiz?
In vielen Schweizer Immobilienverkäufen übernimmt der Käufer die Kosten für die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags und den Eintrag im Grundbuch. Das ist jedoch keine Regel, die in jedem Fall automatisch gilt. Je nach kantonaler Regelung, konkretem Aufwand und Verhandlung kann die Kostenaufteilung anders aussehen.
Grundsätzlich dürfen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag vereinbaren, wer welche Kosten trägt. Häufig wird unterschieden: Der Käufer trägt die Kosten, die mit dem Eigentumsübergang und der Eintragung seines Eigentums verbunden sind. Der Verkäufer übernimmt Kosten, die seine eigene rechtliche Situation betreffen, etwa die Löschung einer bestehenden Hypothek im Grundbuch oder die Vorbereitung von Unterlagen, die nur seine Seite betreffen.
Wichtig ist die genaue Formulierung. Ein Satz wie «Die Notarkosten trägt der Käufer» kann zu unklar sein, wenn daneben Kosten für Grundbuch, Pfandrecht oder beglaubigte Vollmachten anfallen. Ein sauberer Vertrag benennt die einzelnen Gebührenarten und ihre Zuordnung.
Diese Kosten werden oft unter Notarkosten zusammengefasst
Der Begriff Notarkosten wird im Alltag häufig weit gefasst verwendet. Tatsächlich können verschiedene Positionen dahinterstehen, die nicht zwingend von derselben Partei bezahlt werden:
Gebühren für die Ausarbeitung und öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags
Gebühren des Grundbuchamts für die Eigentumsübertragung
Kosten für die Errichtung oder Änderung von Schuldbriefen und Grundpfandrechten
Auslagen für Auszüge, Beglaubigungen, Vollmachten oder weitere Urkunden
Gerade bei einer finanzierten Immobilie können zusätzliche Gebühren entstehen. Nimmt der Käufer ein neues Hypothekardarlehen auf, müssen unter Umständen neue Schuldbriefe errichtet oder bestehende angepasst werden. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer, weil sie mit seiner Finanzierung zusammenhängen.
Hat der Verkäufer noch eine Hypothek, die beim Verkauf abgelöst wird, fallen möglicherweise Kosten für die Löschung oder Übertragung eines bestehenden Pfandrechts an. Ob eine Übernahme des Schuldbriefs durch den Käufer sinnvoll und möglich ist, hängt von der Finanzierung, der Bank und der konkreten Vertragsgestaltung ab. Hier lohnt sich eine frühe Abstimmung, statt die Frage erst beim Beurkundungstermin zu klären.
Kantonale Unterschiede: Aargau und Solothurn genau prüfen
Die Gebühren für Notariat und Grundbuch richten sich in der Schweiz nach kantonalem Recht und nach dem Umfang des Geschäfts. Deshalb lassen sich Aussagen aus einem anderen Kanton nicht ohne Weiteres auf einen Verkauf in Aarburg, Zofingen, Olten oder im Wiggertal übertragen.
Im Kanton Aargau werden Grundstückgeschäfte üblicherweise öffentlich beurkundet und im Grundbuch vollzogen. Im Kanton Solothurn gelten ebenfalls eigene Gebührenordnungen und Abläufe. Die konkrete Rechnung hängt unter anderem vom Kaufpreis, von zusätzlichen Grundpfandrechten sowie von besonderen Vereinbarungen ab. Bei einem Verkauf mit mehreren Eigentümern, einer Erbengemeinschaft, einem Wohnrecht oder einer Dienstbarkeit steigt der Bearbeitungsaufwand häufig.
Für Verkäufer ist dabei nicht nur die Frage relevant, wer die Rechnung bezahlt. Ebenso wichtig ist, welche Kosten überhaupt entstehen und ob sie bereits in der finanziellen Planung berücksichtigt sind. Eine klare Kostenschätzung vor der Vertragsunterzeichnung schützt vor Überraschungen.
Was der Verkäufer normalerweise selbst bezahlt
Auch wenn der Käufer die eigentlichen Beurkundungs- und Grundbuchkosten übernimmt, entstehen dem Verkäufer beim Immobilienverkauf eigene Aufwendungen. Diese sind von den Notarkosten im engeren Sinn zu unterscheiden.
Dazu gehören oft die Maklerprovision, Kosten für die Beschaffung verkaufsrelevanter Unterlagen, eine allfällige vorzeitige Auflösung der Hypothek sowie die Grundstückgewinnsteuer. Letztere fällt an, wenn beim Verkauf ein steuerbarer Gewinn entsteht. Sie ist keine Notargebühr, kann den Nettoerlös aber erheblich beeinflussen. Je nach Kanton wird sie direkt vom Verkäufer erhoben oder über eine Sicherstellung im Grundbuch abgesichert.
Wer eine Immobilie mit laufender Festhypothek verkauft, sollte besonders genau hinsehen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank kann je nach Restlaufzeit spürbar sein. Sie ist ebenfalls keine Notarkostenposition, gehört aber zwingend in die Verkaufsrechnung. Erst wenn alle Abzüge realistisch erfasst sind, lässt sich beurteilen, welcher Erlös tatsächlich verbleibt.
Die Kostenverteilung ist auch eine Verhandlungsfrage
In einem ausgeglichenen Markt ist es üblich, dass Käufer die Kosten der Eigentumsübertragung tragen. In einer besonderen Verhandlungssituation kann der Verkäufer jedoch einen Anteil übernehmen, etwa um einen Kaufabschluss zu erleichtern oder ein überzeugendes Angebot gegenüber anderen Interessenten attraktiver zu machen.
Das kann sinnvoll sein, wenn der geforderte Kaufpreis erreicht wird und die Übernahme der Gebühren den Verkauf beschleunigt. Weniger sinnvoll ist es, vorschnell Kosten zuzusagen, ohne den Gesamterlös und die weiteren Vertragsbedingungen zu prüfen. Ein höherer Kaufpreis mit ungünstigen Nebenabreden ist nicht automatisch das bessere Angebot.
Neben den Notarkosten verdienen auch Zahlungsfrist, Finanzierungsvorbehalt, Übergabetermin und Gewährleistungsregelungen Aufmerksamkeit. Ein professionell strukturierter Verkauf bewertet deshalb nicht nur den Preis, sondern das gesamte Angebot. Das reduziert das Risiko, dass ein vermeintlich guter Abschluss später Verzögerungen oder zusätzliche Kosten verursacht.
So schaffen Sie vor dem Notartermin Klarheit
Die beste Vorbereitung beginnt nicht beim Notar, sondern bereits bei der Verkaufsplanung. Sobald ein ernsthafter Käufer gefunden ist, sollten die offenen Punkte vollständig zusammengetragen werden: Bestehende Hypotheken, Schuldbriefe, Dienstbarkeiten, Miteigentumsanteile und besondere Nutzungsrechte gehören auf den Tisch.
Im nächsten Schritt sollte die Kostenregelung konkret in den Kaufvertragsentwurf aufgenommen werden. Dabei reicht es nicht, allgemein von «Nebenkosten» zu sprechen. Besser ist eine nachvollziehbare Aufteilung: Wer übernimmt die Beurkundung, wer den Grundbucheintrag, wer Kosten rund um bestehende oder neue Pfandrechte? Bei Unklarheiten kann der Notar den Ablauf und die voraussichtlichen Gebühren erläutern.
Für Eigentümer ist es zudem ratsam, vor der Unterzeichnung eine Nettoerlösrechnung zu erstellen. Sie zeigt neben dem Verkaufspreis auch Maklerhonorar, Steuern, Bankkosten, allfällige Unterhalts- oder Räumungskosten und die individuell vereinbarten Notar- und Grundbuchgebühren. Diese Übersicht schafft eine fundierte Entscheidungsbasis - besonders bei Erbschaften, Scheidungen oder einem parallel geplanten Neukauf.
Persönliche Begleitung verhindert kostspielige Missverständnisse
Ein Immobilienverkauf ist mehr als ein unterschriebener Kaufvertrag. Bis zur Eigentumsübertragung müssen Unterlagen, Finanzierung, Vertragsbedingungen und Termine sauber aufeinander abgestimmt sein. Gerade bei regionalen Verkäufen im Aargau und Solothurn hilft es, wenn alle Beteiligten einen Ansprechpartner haben, der den Prozess strukturiert begleitet und offene Fragen rechtzeitig anspricht.
VELOR Immobilien unterstützt Eigentümer von der marktgerechten Bewertung über die Käuferauswahl bis zur Vorbereitung des Notartermins. Dabei steht nicht eine Standardlösung im Mittelpunkt, sondern eine transparente Verkaufsstrategie, die zur Immobilie und zur persönlichen Situation passt.
Wer die Kostenverteilung früh und schriftlich regelt, schafft die Grundlage für einen ruhigen Notartermin und einen Verkauf, bei dem der vereinbarte Erlös nicht durch vermeidbare Überraschungen geschmälert wird.



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